1. Staunen

Schülerinnen und Schüler aller Altersklassen sollen die Biene als Nutztier kennenlernen und die wertvolle Arbeit des Imkers zu schätzen wissen. Damit wollen wir Erinnerungen an die Kindheit sichern. Neben den Bienenvölkern gibt es an und um den Lehr-Bienenstand herum zahlreiche Informationen in Form von Schautafeln, die bspw. über die Entwicklungsphasen einer Biene und die Bestäubungsleistung Auskunft geben. Weiterhin ist für Kinder eine „ungefährliche“ Beute vorhanden, in der anstelle von echten Waben und Bienen bedruckte Rähmchen eingehängt sind, die das Leben in einem Bienenstock darstellen. Zusätzlich wurde ein Schaukasten aufgestellt, in dem sich Interessierte von außen ein echtes, lebendes Bienenvolk anschauen können. In Kooperation mit dem Tierpark in Höckendorf habe wir im Eingangsbereiches des Tiergartens auch Schautafeln aufgestellt, damit die Informationen auch einem breiteren Publikum zugänglich sind.

2. Ermutigen

Öffentliches Interesse wecken und Bienenliebhabern Mut machen mit dem Imkern zu beginnen. Damit wollen wir die regionale Imkerschaft fördern und das Ansehen erhöhen.

3. Lernen

Praxis und Fachgespräche für Jungimker am Lehrbienenstand ermöglichen, sowie die gemeinsame Fort- und Weiterbildung von Imkerinnen und Imker fördern. Damit wollen wir auch die zukünftigen Herausforderungen der Bienenwirtschaft meistern. Die Neu-Imker werden selbstverständlich bei ihrer Arbeit von erfahrenen Imkern begleitet und unterstützt. Hierzu gibt es je nach Jahreszeit und damit einhergehendem Arbeitsaufwand praktische Veranstaltungen am Lehr-Bienenstand. An diesen Terminen werden die notwendigen Arbeiten an den dort stehenden Völkern durchgeführt und erklärt. Alle Veranstaltungen sind in unserem Kalender zu finden.

4. Züchten

Praxis -und Fachgespräche für Königinnenzüchter, Drohnenzüchter werden am Lehrbienenstand durchgeführt, sowie die gemeinsame Fort- und Weiterbildung von erfahrenen Imkerinnen. Alle Lehrbienenvölker sind mit geprüften Zuchtköniginnen versehen.    

 

Das Projekt ist :

Gefördert durch den Freistaat Sachsen auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.